|
LAND
|
REGELUNG
|
|
Belgien
|
Keine
|
|
Frankreich
|
In Frankreich ist das Telefonieren beim Fahren verboten.
Ein Zuwiderhandeln kann mit Geldbuße bestraft werden.
Ist dies für ihn aufgrund der Benutzung eines Handys am Steuer nicht oder nur
eingeschränkt möglich, so kann dies nach Ermessen der Behörde mit einer Strafe
geahndet werden.
|
|
Italien
|
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist
nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet.
Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt
kann gemäß Artikel 173 Codice della Strada mit einer
Geldbuße geahndet werden.
|
|
Österreich
|
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren während
der Fahrt ist nur mittels einer Freisprecheinrichtung
gestattet, geregelt durch die Freisprecheinrichtungs-Verordnung
. Die Verordnung unterscheidet zwischen fixen und mobilen Anlagen
. Fixe Freisprechanlagen müssen eine Vorrichtung zur Befe-stigung
der Mobiltelefone enthalten, die sicherstellt, daß das Handy mit
einem Finger bedient werden kann, ohne die beim Lenken erforderliche
Körperhaltung wesentlich zu verändern. Bei den mobilen
Freisprechanlagen muß das Mobiltelefon mittels Verbindungskabel
oder auch schnurlos mit einem Kopfhörer (oder Ohrhörer) verbunden sein,
wobei ein etwaiges Kabel nicht durch das Blickfeld des Fahrers
geführt werden darf.
|
|
Polen
|
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren mit
Freisprecheinrichtung ist gestattet. Die Geldbuße beträgt 100 Zloty.
|
|
Schweiz
|
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren mit einer
Freisprecheinrichtung ist jedoch gestattet. Zuwiderhandlungen
werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Schweizer Franken geahndet.
|
|
Spanien
|
Das Telefonieren mit Handy ist verboten; mit einer
Freisprecheinrichtung ist es gestattet. Zuwiderhandlungen
werden mit einer Geldbuße von ca. 90 EUR bestraft.
|