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  In dieser Übersicht kannst Du ablesen, wie das Telefonieren am Steuer im europäischen Ausland geregelt wird.  
 
LAND REGELUNG
Belgien
Keine
Frankreich
In Frankreich ist das Telefonieren beim Fahren verboten. Ein Zuwiderhandeln kann mit Geldbuße bestraft werden. Ist dies für ihn aufgrund der Benutzung eines Handys am Steuer nicht oder nur eingeschränkt möglich, so kann dies nach Ermessen der Behörde mit einer Strafe geahndet werden.
Italien
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 Codice della Strada mit einer Geldbuße geahndet werden.
Österreich
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mittels einer Freisprecheinrichtung gestattet, geregelt durch die Freisprecheinrichtungs-Verordnung . Die Verordnung unterscheidet zwischen fixen und mobilen Anlagen . Fixe Freisprechanlagen müssen eine Vorrichtung zur Befe-stigung der Mobiltelefone enthalten, die sicherstellt, daß das Handy mit einem Finger bedient werden kann, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern. Bei den mobilen Freisprechanlagen muß das Mobiltelefon mittels Verbindungskabel oder auch schnurlos mit einem Kopfhörer (oder Ohrhörer) verbunden sein, wobei ein etwaiges Kabel nicht durch das Blickfeld des Fahrers geführt werden darf.
Polen
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist gestattet. Die Geldbuße beträgt 100 Zloty.
Schweiz
Es besteht ein Handyverbot. Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist jedoch gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Schweizer Franken geahndet.
Spanien
Das Telefonieren mit Handy ist verboten; mit einer Freisprecheinrichtung ist es gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von ca. 90 EUR bestraft.
 
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