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  Hier siehst du, welche Führerscheinklassen es gibt, und welche Fahrzeuge du damit fahren darfst.
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Klasse A (beschränkt)
Krafträder mit oder ohne Beiwagen, jedoch mit Beschränkung für die Dauer von zwei Jahren auf Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg (mind. 6,25 kg / kW).
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss von Klassen:
A1 und M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
Klasse A (unbeschränkt)
Krafträder (unbeschränkt) mit oder ohne Beiwagen, über 50 cm³ oder mehr als 45 km/h.
Mindestalter:
18 Jahre (25 Jahre bei Direkteinstieg)
Einschluss von Klassen:
A1 und M
Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: Nein)
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) (Leichtkrafträder). Für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss von Klassen:
M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss von Klassen:
Keine
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
 
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