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Klasse A (beschränkt)
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Krafträder mit oder ohne Beiwagen,
jedoch mit Beschränkung für die Dauer
von zwei Jahren auf Krafträder mit
einer Motorleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von
Leistung / Gewicht von nicht mehr als
0,16 kW / kg (mind. 6,25 kg / kW).
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: A1 und M
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Vorbesitz einer Klasse: Nein
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
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Klasse A (unbeschränkt)
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Krafträder (unbeschränkt) mit oder
ohne Beiwagen, über 50 cm³ oder mehr
als 45 km/h.
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Mindestalter: 18 Jahre (25 Jahre bei Direkteinstieg)
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Einschluss von Klassen: A1 und M
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Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: Nein)
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
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Klasse A1
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Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr
als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW (15 PS) (Leichtkrafträder).
Für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer
gilt eine durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
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Mindestalter: 16 Jahre
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Einschluss von Klassen: M
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Vorbesitz einer Klasse: Nein
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
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Klasse M
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Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und einem Hubraum von nicht
mehr als 50 cm³.
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Mindestalter: 16 Jahre
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Einschluss von Klassen: Keine
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Vorbesitz einer Klasse: Nein
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
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