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  Hier siehst du, welche Führerscheinklassen es gibt, und welche Fahrzeuge du damit fahren darfst.
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Klasse D1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter:
21 Jahre
Einschluss von Klassen:
Keine
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Befristung / ärztliche Untersuchung:
ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten (Arzt nach freier Wahl).
 
Klasse D1E
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschritten und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden darf.
Mindestalter:
21 Jahre
Einschluss von Klassen:
BE sowie C1E wenn Klaase C1 vorhanden ist.
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D1
Befristung / ärztliche Untersuchung:
ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten (Arzt nach freier Wahl).
 
Klasse D
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
Mindestalter:
21 Jahre
Einschluss von Klassen:
D1
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B
Befristung / ärztliche Untersuchung:
ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten (Arzt nach freier Wahl).
 
Klasse DE
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter:
21 Jahre
Einschluss von Klassen:
BE, D1E sowie C1E wenn Klasse C1 vorhanden ist.
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse D
Befristung / ärztliche Untersuchung:
ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, alternativ auch Fahreignungsgutachten. Zwischen Ersterteilung und 50. Geburtstag alle 5 Jahre ärztliches und augenärztliches Gutachten (Arzt nach freier Wahl).
 
 
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