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  Hier siehst du, welche Führerscheinklassen es gibt, und welche Fahrzeuge du damit fahren darfst.
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Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der StVZO) gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler u. ä.) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss von Klassen:
keine
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Einschluss von Klassen:
L und M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Befristung / ärztliche Untersuchung:
Nein (nur Sehtest)
 
 
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