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Klasse C1
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,
aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger bis 750
kg Gesamtmasse).
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: keine
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Vorbesitz einer Klasse: Klasse B
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Befristung / ärztliche Untersuchung: ja, ab
50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder
Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
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Klasse C1E
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Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeuges nicht überschritten werden darf.
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: BE sowie D1E wenn Klasse D1 sowie DE wenn Klasse D vorhanden ist
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Vorbesitz einer Klasse: Klasse C1
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Befristung / ärztliche Untersuchung: ja, ab
50. Lebensjahr alle 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder
Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
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Klasse C
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
(auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse).
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: C1
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Vorbesitz einer Klasse: Klasse B
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Befristung / ärztliche Untersuchung: ja,
Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder
Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
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Klasse CE
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Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: C1E, BE, T sowie D1
wenn Klasse D1 und DE wenn Klasse D vorhanden
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Vorbesitz einer Klasse: Klasse C
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Befristung / ärztliche Untersuchung: ja,
Wiederholung nach 5 Jahren; bei Ersterteilung und jeder
Verlängerung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
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