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Klasse B
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeuges bei einer zulässigen Gesamtmasse der
Kombination von nicht mehr als 3500 kg).
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: L und M
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Vorbesitz einer Klasse: Nein
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur
Sehtest)
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Klasse BE
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Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und
Anhänger), mit mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse.
Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und
Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers größer ist als 750 kg ist und die Leermasse
des ziehenden Fahrzeuges übersteigt.
Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und
Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges
übersteigt.
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Mindestalter: 18 Jahre
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Einschluss von Klassen: L und M
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Vorbesitz einer Klasse: Klasse B
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Befristung / ärztliche Untersuchung: Nein (nur
Sehtest)
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